Vernehmlassung revidiertes C02-Gesetz

Mit der Änderung C02-Gesetz soll bis 2030 der Treibhausgas-Ausstoss halbiert werden, um das Klimaziel zu erreichen. Der Bundesrat verzichtet auf Instrumente, die zur Ablehnung der letzten, vom Volk 2021 abgelehnten, Revision beigetragen haben. Am 4. April 2022 lief die Vernehmlassungsfrist zum revidierten C02-Gesetz ab. Bauenschweiz reichte im Namen der Gesamtbauwirtschaft eine Stellungnahme ein, die mit […]